@Frank vielen Dank.
So und hier nochmal die beiden T3 Modelle auf dem Diorama

zwei Generationen nebeneinander

Und hier nochmal alle FÜKW Modelle

Gruß Johannes




Wie immer bei solchen juristischen Fragestellungen gibts darauf nur eine Antwort, ein eindeutiges "Jein"!Andreas hat geschrieben: Darf man eigentlich rein zu Übungszwecken mit Sondersignal im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein?









Das sollte sich ja irgendwie relativ schnell ändern lassen, Dir fällt mit Sicherheit was ein und das passende Modell dazu in die Hände...Johannes Peter hat geschrieben:Und da bis auf den VW T5 nun alle Typen im Rettungsdienst/KatS vorhanden sind wurde kurzerhand ein Gruppenbild gemacht