Und da sage nochmal einer irgendwas gegen meinen Rescuecopter!



Gruß, Jürgen

Ein in meinen Augen viel größeres Problem: Je höher das Geschoss fliegt, um so mehr Last hängt mit dem Schlauch unten dran. Wenn wir das mal auf einen B-Schlauch beziehen, sind das pro Schlauch (ca. 20 m) 66 Liter Wasser allein im Schlauch.Ralf Schulz hat geschrieben:In der Tat, keine schlechte Idee! Könnte bei Hochhausbränden eine echte Hilfe sein!
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ohnen.html)Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
[...]
- in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
[...]
Nein, ich muss zugeben, ich hatte den Artikel nur überflogen. Aber nach Ansehen des Video mit den Dimensionen der Drohne und dem Hinweis eines HD-Schlauches macht das mehr Sinn. Sorry.Ralf Schulz hat geschrieben:Das ist wohl richtig, aber im Video hat die Drohne mit vollem Schlauch immerhin satte 85 m Höhe geschafft und dabei weiterhin gespritzt, ich finde das schon sehr beachtlich. Von daher weiß ich jetzt nicht genau, worauf Du mit Deinem Hinweis abzielst.
Klar, wenn das Teil aus der Höhe unerwartet runter haut, kracht es ordentlich. Aufgrund des Schlauches (mit Druck drauf) wird es auch kaum senkrecht runter gehen, es bedarf also eines gewissen Sicherheitsbereichs um die Einsatzstelle, was wiederum vielleicht nicht ganz vorteilhaft für die gesamte Löschaktion ist.
Oder wolltest Du auf was anderes raus?
Stimmt.Jürgen Mischur hat geschrieben: In einen 20 m langen B-Schlauch mit 75 mm Ø passen m.W. 88,4 l Wasser
Don't panic, Henning!Henning hat geschrieben:Stellt sich die Frage, wie das (in Deutschland) mit den frisch aktualisierten Regeln zum Betrieb von Drohnen zusammenpassen würde.
Gruß, JürgenBMVI hat geschrieben:Der Betrieb durch Behörden ist generell erlaubnisfrei, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet, ebenso der Betrieb durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc.
Im Zweifelsfall ist es hier auch wie bei eigentlich nicht zugelassenen Blaulichtern und Signaltönen (es gibt mittlerweile sogar immer mehr "Wail"-Hörner bei FW und sogar Polizei in Deutschland zu hören, nicht nur als Anhaltesignal!...), es wird halt mal wieder eine (offenbar) grundsätzliche Sondergenehmigung erteilt und gut is'.BMVI hat geschrieben:Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen (...)