Ich hätte da mal 'ne Frage zur Kennzeichnung von Feuerlöschern (z.B. an diversen Stromerzeugern ):
Seit wann wird denn das "neue" Feuerlöscher-Symbol nach BGV A8 F05 verwendet bzw. bis wann war das alte F-Schild zulässig?
Vielen Dank fürs Nachsehen und -denken!
Frage an die VB-Spezialisten und Arbeitsschützer
- Jürgen Mischur
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Re: Frage an die VB-Spezialisten und Arbeitsschützer
Jürgen,
Nach meinem Kenntnisstand wurde dies April 1995 eingeführt! ( mit einer Übergangsregelung bis 1.10.1996)
Aber alles was nach dem 1.4.1995 neu kam, musste neu gekennzeichnet werden!
Grüße Uli
Nach meinem Kenntnisstand wurde dies April 1995 eingeführt! ( mit einer Übergangsregelung bis 1.10.1996)
Aber alles was nach dem 1.4.1995 neu kam, musste neu gekennzeichnet werden!
Grüße Uli
- Jürgen Mischur
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Re: Frage an die VB-Spezialisten und Arbeitsschützer
Super, Uli! Vielen Dank! Das ist genau das, was ich hören/lesen wollte!
Da die Polyma/Kluth-NEA i.d.R. zwischen '96 und '99 gebaut wurden, kann man also getrost diese merkwürdige Mischung aus Gießkanne und Blasinstrument verwenden.
Und in Zukunft (ab 2014) dürfen wir ja "schon wieder" alles umkleben! Gemäß ASR A1.3 F001 soll das Symbol so aussehen:
Gruß, Jürgen
Da die Polyma/Kluth-NEA i.d.R. zwischen '96 und '99 gebaut wurden, kann man also getrost diese merkwürdige Mischung aus Gießkanne und Blasinstrument verwenden.
Und in Zukunft (ab 2014) dürfen wir ja "schon wieder" alles umkleben! Gemäß ASR A1.3 F001 soll das Symbol so aussehen:
Gruß, Jürgen
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Re: Frage an die VB-Spezialisten und Arbeitsschützer
Hallo,
was Uli schreibt ist vollkommen richtig - ABER die BG erlaubt Firmen mit eigenem bestehendem Brandschutzkonzept die alten Symbole weiterhin zu führen und nur für Neuanlagen die dann gültigen Hinweisschilder zu verwenden! Die BG etc. scheut ja keine Mühen und Kosten, vor allem wenn sie es nicht bezahlen müssen, aber größeren Firmen mit erheblich vielen Feuerlöschern etc. wollte sie es dann doch nicht zumuten. Gibt da auch eine entsprechende Ausnahmeregelung - die habe ich gerade nicht so parat.
Gruß
Dirk
was Uli schreibt ist vollkommen richtig - ABER die BG erlaubt Firmen mit eigenem bestehendem Brandschutzkonzept die alten Symbole weiterhin zu führen und nur für Neuanlagen die dann gültigen Hinweisschilder zu verwenden! Die BG etc. scheut ja keine Mühen und Kosten, vor allem wenn sie es nicht bezahlen müssen, aber größeren Firmen mit erheblich vielen Feuerlöschern etc. wollte sie es dann doch nicht zumuten. Gibt da auch eine entsprechende Ausnahmeregelung - die habe ich gerade nicht so parat.
Gruß
Dirk
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