Moin !
Harald Karutz hat geschrieben:Aber hat jemand eine generelle Erklärung für "MH-7"?
Hmm ? - Unwissenheit ?
Die "neuen" Kennzeichen wurden damals ab Mitte 1956 eingeführt - dazu gab es für "Behördenfahrzeuge" wohl eine "Empfehlung" des Bundesverkehrsministeriums, von wem welche "Nummernbereiche" verwendet werden sollen. Leider habe ich diese "Empfehlung" noch nirgends finden können - den "Namen" dieser Empfehlung hatte ich mir mal irgendwo notiert, um danach sporadisch suchen zu können, weiß aber im Moment nicht mehr wo ?
Behördenkennzeichen sind ein Steckenpferd von mir - daraufhin habe ich mir vor Jahren mal das Buch "Die Geschichte der Deutschen KFZ-Kennzeichen" von A. Herzfeld zugelegt welches höchst interessant ist !
MH-7 wäre z.B. für "Oberste, obere und mittlere Bundes- und Landesbehörden" (Kraftfahrt-Bundesamt, Regierungspräsidien, Gerichte usw.) gewesen. Nummernbereiche: 1 - 99, 100 - 199, 1000 - 1999 sowie 10000 - 19999.
Für alle "unteren Verwaltungsbehörden" (Städte, Kreise, Gemeinden, Finanzämter, Feuerwehren, Stadtreinigung etc.) waren die bekannten Nummernbereiche: 200 - 299, 2000 - 2999, 20000 - 29999, 6000 - 6999 und 60000 - 69999.
Für die Polizeien (kommunale Polizei, Landespolizei, Bereitschaftspolizeien usw.) die Nummernreihen: 300 - 399, 3000 - 3999, 30000 - 39999, 7000 - 7999, 70000 - 79999.
Die bekannten 8000er-Nummern wurden unter "sonstige Behörden und Einrichtungen" aufgeführt - Nummernbereiche: 500 - 899, 5000 - 5999, 50000 - 59999, 8000 - 8999, 80000 - 89999, 90000 - 99999, sowie sechsstellige Zahlen.
900er und 9000er waren für Konsularische Vertretungen vorgesehen.
Zum einen waren das wohl nur "Empfehlungen" - ob sich die "Nummernvergeber" da immer dran gehalten haben, wage ich zu bezweifeln !! - da gibt es ja deutschlandweit genug Beispiele für, das man sich eben NICHT dran gehalten hat ! Mir fallen da recht spontan niedersächsische Feuerwehren ein, die garkeine Behördenkennzeichen hatten, kölner Rettungsdienstfahrzeuge mit 8000er Kennzeichen, oder gleich bei mir im MK wo einige Städte für ihre Feuerwehren u.a. 1000er Kennzeichen der "höheren Bundes- und Landesbehörden" zugeteilt bekommen haben obwohl die 6000er hier ungenutzt waren ...... oder ein Baustellenabsicherungsanhänger mit dem Kennzeichen MK-1 (!!!)
Zum anderen kann ich mir auch gut vorstellen, das der "Zuteilende" garnicht so recht wusste, wie er ein LSHD-Fahrzeug überhaupt "einordnen" soll ?? Bundes-Behörde (dann würde die 7 passen) oder "sonstige Behörde" ??
1963 gab es dann ein Schriftstück vom Bundesminister für Verkehr (StV 2 Nr. 2015 He/ 63), was ich tatsächlich vorliegen habe und das die Verwendung der 8000er Nummern klärt:
Der Bundesminister für Verkehr hat geschrieben:Kennzeichnung der für den Luftschutzdienst und für Zwecke des Technischen Hilfswerkes (THW) bestimmten Kraftfahrzeuge.
Um die für den Luftschutzdienst und für das technische Hilfswerk (THW) vorgesehenen Kraftfahrzeuge in jedem Fall als für diese Zwecke bestimmt erkennen zu können, sollen diese Fahrzeuge einheitlich ein amtliches Kennzeichen aus der Zahlenreihe von 8000 bis 8999 erhalten.
...
Damit das amtliche Kennzeichen bei allen für den Luftschutzdienst und für das Technische Hilfswerk (THW) bestimmten Kraftfahrzeugen im Interesse ihrer sofortigen Erkennbarkeit für diese Zwecke stets mit einer "8" beginnt, muß in den Fällen, in denen die Zahlenreihe von 8000 bis 8999 wider Erwarten nicht ausreichen sollte, auf die Zahlenreihe von 80 000 - 89 999 zurückgegriffen werden.
Ich bitte, die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge für die vorgenannten Zwecke entsprechend zu regeln.
Das Schriftstück "bezieht" sich auf drei Schreiben der Verkehrsminister der Länder Hessen, Bayern und Hamburg ...... was vermuten lässt, das diese Bundesländer da Klärungsbedarf hatten ......
Also würde ich mal tippen: das Kennzeichen MH-7 wurde vor 1963 wegen Unklarheiten vergeben und später umgekennzeichnet .....
Gruß: Jörg