Re: "Neue" Fahrzeuge der BF Aachen
Verfasst: 21.03.2015, 10:37
... um Heckansicht erweitert 

Die Lagerung finde ich auch recht bemerkenswert.Jens Klose hat geschrieben:Bemerkenswert finde ich die Art und Weise sowie Platzierung der Verkehrsleitkegel...![]()
Dienen sie als Absicherung der senkrecht gelagerten tragbaren Leitern auf dem Dach???![]()
Für den ersten Zugriff führt das Fahrzeug eine Verkehrsicherungs-"haspel" mit.Jens Klose hat geschrieben:Der schnelle Zugriff auf diese (ersten) wichtigen Teile im Einsatz ist durch die Lagerung auf dem Dach schlichtweg hinfällig.
Wenn Du genauer schaust sind pro Halterung z. Zt. zwei Verkehrsleitkegel verlastet, die Verriegelung aber bietet Platz für drei Kegel, somit können in diesen Halterungen die von der Norm geforderten sechs Verkehrsleitkegel transportiert werden (sechs sind es zumindest in der mir vorliegenden Beladeliste RW n. DIN 14555 T.3 [2007]).Jens Klose hat geschrieben:Zudem ist es ein echter Knaller für (scheinbar) je nur zwei Verkehrsleitkegel eine Halterung zu bauen.
Na ja, auf jeden Fall erhält der Kunde entsprechende Zeichnungen, bei denen er die Platzierung bei Nichtgefallen durchaus kritisieren und anders verbauen lassen kann.Jens Klose hat geschrieben:Ich fände es mehr als interessant, ob der Kunde dieses Detail so bestellt hat, oder der Aufbauhersteller es einfach so sinnbefreit verbaut hat.![]()
...auf diese Antwort hatte ich "schon gewartet"...Kai Hoffmeyer hat geschrieben:Für den ersten Zugriff führt das Fahrzeug eine Verkehrsicherungs-"haspel" mit.
Gut und schön, ich bleibe aber bei meiner Aussage, das es sich bei dieser Art und Aufteilung (dann für max. drei Verkehrsleitkegel pro Halterung) um einen echten Knaller handelt.Kai Hoffmeyer hat geschrieben:Wenn Du genauer schaust sind pro Halterung z. Zt. zwei Verkehrsleitkegel verlastet, die Verriegelung aber bietet Platz für drei Kegel, somit können in diesen Halterungen die von der Norm geforderten sechs Verkehrsleitkegel transportiert werden (sechs sind es zumindest in der mir vorliegenden Beladeliste RW n. DIN 14555 T.3 [2007]).
Ja ganz genau! Und deshalb gleich "doppelt seltsam".Kai Hoffmeyer hat geschrieben:Na ja, auf jeden Fall erhält der Kunde entsprechende Zeichnungen, bei denen er die Platzierung bei Nichtgefallen durchaus kritisieren und anders verbauen lassen kann.