Baurichtline HLF 16 und HTLF 16 Hessen
- Marc Dörrich
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Baurichtline HLF 16 und HTLF 16 Hessen
Hat jemand, ich meine es gab sie mal, eine PDF über die Baurichtlinie der HLF und HTLF 16 in Hessen?
Et Hätz schlät för Kölle...
Wieder Hesse wider Willens...
Marc
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Hier ist was !
http://lfv.feuerwehr-hessen.de/download ... f20-16.doc
http://lfv.feuerwehr-hessen.de/aktuell/ ... -2004.html
http://www.mtk112.de/downloads/04-01-01 ... tlinie.pdf
Die FF Königstein im Taunus hatte eins der ersten HLF nach dieser Richtlinie, die HP wird aber überarbeitet
http://lfv.feuerwehr-hessen.de/download ... f20-16.doc
http://lfv.feuerwehr-hessen.de/aktuell/ ... -2004.html
http://www.mtk112.de/downloads/04-01-01 ... tlinie.pdf
Die FF Königstein im Taunus hatte eins der ersten HLF nach dieser Richtlinie, die HP wird aber überarbeitet

- Marc Dörrich
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Danke, aber da gehts um aktuelle HLF 20/16. Mir gehts um die Vorgänger Version.
Ich kenne einige FF mit den geförderten HLF, bzw. HTLF. Ich such nur nach den Anforderungen, bzw. Förderungskriterien.
Hab derweil auch schon etwas in einer FFZ gefunden.
Ich kenne einige FF mit den geförderten HLF, bzw. HTLF. Ich such nur nach den Anforderungen, bzw. Förderungskriterien.
Hab derweil auch schon etwas in einer FFZ gefunden.
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Technische Richtlinie Hessen - Hilfeleistungs-TLF (TRH-HTLF)
Diese Richtlinie sicherte die Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen durch das Land bzw. die Landkreise und wurde zum November 2004 mit Erscheinen der DIN 14530-11 (LF und HLF 20/16) zurückgezogen.
Neuerdings gibt es in Hessen ein StLF 20/25 (Staffellöschfahrzeug mit FPN 10-2000 und mind. 2500 Liter Löschwasser an Bord - TRH-StLF 20/25), das nicht anderes ist als das ebenfalls nicht mehr genormte TLF 16/25 und mit entsprechender Th-Zusatzbeladung wieder als eine Art "HTLF" unterwegs sein wird.
Neuerdings gibt es in Hessen ein StLF 20/25 (Staffellöschfahrzeug mit FPN 10-2000 und mind. 2500 Liter Löschwasser an Bord - TRH-StLF 20/25), das nicht anderes ist als das ebenfalls nicht mehr genormte TLF 16/25 und mit entsprechender Th-Zusatzbeladung wieder als eine Art "HTLF" unterwegs sein wird.
Grüße aus dem Münsterland,
Stefan
Institut der Feuerwehr NRW
Technische Lehre/Techn. Kompetenzzentrum
48028 Münster (Westf.)
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Diese ersten StLF sind in der Beschaffung, sie hier in der Liste: http://www.nordstadt-forum.info/viewtopic.p ... sc&start=0
- Martin Sperzel
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Re:
Hallo zusammen,
zu den Förderungskriterien: das Hauptanliegen war seinerzeit, den Stützpunktfeuerwehren eine "Möglichkeit" zu geben, die vielfach in Hessen vorhandenen RW 1 (oder auch noch ältere Muster) zusammen mit einem Löschfahrzeug (oftmals TLF 16) durch ein Kombinationsfahrzeug zu ersetzen und doch noch "normgerecht" eine maschinelle Zugeinrichtung zu behalten und ganz nebenbei noch ein Fahrzeug einzusparen.
Über den Sinn zweifle ich persönlich nach wie vor. Ich war und bin kein Freund von den eierlegenden Wollmilchsäuen.
Die wenigsten Feuerwehren, die diesen Schritt gegangen sind, waren im Nachhinein darüber wirklich froh. Zumindest die, mit denen ich gesprochen habe.
zu den Förderungskriterien: das Hauptanliegen war seinerzeit, den Stützpunktfeuerwehren eine "Möglichkeit" zu geben, die vielfach in Hessen vorhandenen RW 1 (oder auch noch ältere Muster) zusammen mit einem Löschfahrzeug (oftmals TLF 16) durch ein Kombinationsfahrzeug zu ersetzen und doch noch "normgerecht" eine maschinelle Zugeinrichtung zu behalten und ganz nebenbei noch ein Fahrzeug einzusparen.
Über den Sinn zweifle ich persönlich nach wie vor. Ich war und bin kein Freund von den eierlegenden Wollmilchsäuen.
Die wenigsten Feuerwehren, die diesen Schritt gegangen sind, waren im Nachhinein darüber wirklich froh. Zumindest die, mit denen ich gesprochen habe.
Gruß an alle
Martin Sperzel
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