Hallo alle zusammen
Oft sieht man ja bei Abrollcontainern an den Ecken reflektierende Streifen als warnmarkierung. Mich würde interessieren, ob es dazu irgendein Gesetz gibt, welches vorgibt, dass Container diese haben müssen, oder ob das eine freiwillige Entscheidung der Feuerwehren ist.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruß Mischa
Warnmarkierung an Abrollbehältern
- Mischa Fritz
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Re: Warnmarkierung an Abrollbehältern
Hmm .....
Mal kurz nach "warnmarkierungen an containern" gegoogelt, und dieses gefunden:
Gruß: Jörg
Mal kurz nach "warnmarkierungen an containern" gegoogelt, und dieses gefunden:
Sowie:Reflexfolie.de hat geschrieben:Container verschiedener Bauarten, ob solche zur Müllentsorgung oder Wechselbehälter für Altglas, sind oftmals auf Plätzen abgestellt, die von vielen Personen sowie Kraftfahrzeugen frequentiert sind. Hier ist ein hohes Gefährdungspotenzial vorhanden. Deshalb ist eine gute Absicherung der Container gemäß § 32 (1) StVO unabdingbar. Erreicht wird dies mit Hilfe von einer Containerwarnmarkierung (CWM), die als Reflexfolie am entsprechenden Container angebracht wird.
Diese reflektierende Warnmarkierung kann auf neuen Containern einfach und bequem angebracht werden. Auch ältere Container, an denen die Containermarkierung mit der Zeit brüchig geworden ist, können so schnell mit einer neuen Containerwarnmarkierung (CWM), versehen werden. Jeder Container, der in den öffentlichen Raum hineinragt oder dort abgestellt ist, muss laut § 32 (1) StVO mit einer derartigen Containermarkierung ausgerüstet sein. Wörtlich heißt es dort, dass im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Container durch "zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen und zu sichern" sind. Diese Regelung findet auch auf Privatpersonen Anwendung, die sich beispielsweise für einen Umzug oder für Gartenabfälle einen Container mieten, und diesen im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Hier handelt es sich um eine behördliche Sondernutzung. Die Container sollten zwar im Voraus mit einer Containerwarnmarkierung (CWM) ausgerüstet sein. Ist dies nicht der Fall, sollte der Mieter des Container diesen mit einer Reflexfolie nachrüsten. Das ist kostengünstig und verhindert, dass dieser seiner Sorgfaltspflicht nicht Genüge getan hat.
Hilft dir das ?3M hat geschrieben:■ Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, müssen gekennzeichnet und gesichert werden.
■ Bis zu einer Breite von 2,5 m und einer Länge von 8 m sind sie innerhalb geschlossener Ortschaften durch eine retroreflektierende Container-Warnmarkierung nach DIN 67520 zu kennzeichnen.
■ Die Container-Warnmarkierung ist fest am Container oder Wechselbehälter anzubringen. Sie besteht aus rot/weißen Flächen mit einer Kantenlänge von 141 mm, die zu Warnstreifen zusammengesetzt werden. Die Warnstreifen sind 705 mm lang.
■ An jeder Seiten- und Stirnfl äche sind zwei Warnstreifen senkrecht an der äußersten Kante, nicht tiefer als 0,40 m und nicht höher als 1,55 m anzubringen. Reicht der zur Verfügung stehende Platz nicht aus, können sie auch waagerecht angebracht werden.
■ Die Ausführung der Kennzeichnung darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen. Die 3M Container-Warnmarkierung 3310 CWM erfüllt die DIN 67520.
Die Farben rot und weiß der retrorefl ektierenden Folie entsprechen der DIN 6171.
(Auszüge gemäß § 32 (1) StVO und Verkehrsblatt-Verlautbarung vom 28. April 1982, Heft 10/1982)
Gruß: Jörg
- Mischa Fritz
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Re: Warnmarkierung an Abrollbehältern
Ich danke dir. Das hilft schon ein Stück weiter. Hab das Gesetz auch gefunden, hab das aber so interpretiert, dass der AB Beleuchtung, oder die Markierung haben muss.
Dann bekommen meine fiktiven ABs die warnmarkierung auch einfach
Dann bekommen meine fiktiven ABs die warnmarkierung auch einfach
- Jürgen Mischur
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Re: Warnmarkierung an Abrollbehältern
Die Aussagen in den Prospekten der Klebefolien-Hersteller würde ich aber mit Vorsicht genießen! Die benutzen evtl. Formulierungen, die durchaus von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst sein könnten.
Außerdem stellt ein im Einsatz befindliches Feuerwehrfahrzeug (bzw. dessen abgesattelte Ladung) m.M.n. kein Verkehrshindernis dar. Und wenn, dann ein zulässiges! Da stehen nämlich an so einer Einsatzstelle u.U. noch ganz andere Teile im Weg 'rum.
In einem der sog. Feuerwehr-Fachforen gab es auf eine ganz ähnliche Frage übrigens auch keine belastbare Antwort!
Noch einleuchtender: Du kannst Dir ja mal - z.B. bei BOS-Fahrzeuge.info - ein paar der aktuellen AB anschauen, von denen hat nämlich längst nicht jeder diese rot/weiße Schraffur an den Ecken. Und die dazugehörigen Feuerwehren werden den Teufel tun und bestehende gesetzliche Regelungen mir nichts dir nichts einfach ignorieren!
Gruß, Jürgen

Mischa hat geschrieben:dass Container diese haben müssen
Und genau das ist m.E. der Knackpunkt: Sie müssen nicht! Denn was steht denn überhaupt im "§ 32 (1) Verkehrshindernisse"?Mischa hat geschrieben:dass der AB [...] die Markierung haben muss
Da steht eben nicht "Verkehrshindernisse müssen kenntlich gemacht werden."§ 32 hat geschrieben:Verkehrshindernisse sind, wenn nötig [...], mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Außerdem stellt ein im Einsatz befindliches Feuerwehrfahrzeug (bzw. dessen abgesattelte Ladung) m.M.n. kein Verkehrshindernis dar. Und wenn, dann ein zulässiges! Da stehen nämlich an so einer Einsatzstelle u.U. noch ganz andere Teile im Weg 'rum.


Noch einleuchtender: Du kannst Dir ja mal - z.B. bei BOS-Fahrzeuge.info - ein paar der aktuellen AB anschauen, von denen hat nämlich längst nicht jeder diese rot/weiße Schraffur an den Ecken. Und die dazugehörigen Feuerwehren werden den Teufel tun und bestehende gesetzliche Regelungen mir nichts dir nichts einfach ignorieren!

Gruß, Jürgen

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- Mischa Fritz
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Re: Warnmarkierung an Abrollbehältern
Also doch so eine Schwammige Regelung, die viele machen, aber nicht müssen. Jetzt hat mein AB-Rüst schon diese Warnstreifen bekommen, dann wird das auch bei den anderen so weitergeführt. Soll ja auch ein bisschen einheitlich wirken.
Hat mich halt gewundert. Unsere Abteilung hat auch ein paar ABs und die haben auch die Warnstreifen. Normal gibt unsere feuerwehr doch so wenig geld wie möglich aus, deswegen dachte ich es wäre Pflicht.
Grtuß Mischa
Hat mich halt gewundert. Unsere Abteilung hat auch ein paar ABs und die haben auch die Warnstreifen. Normal gibt unsere feuerwehr doch so wenig geld wie möglich aus, deswegen dachte ich es wäre Pflicht.


Grtuß Mischa