Thorsten Waldmann hat geschrieben:Und wieso eine Nachrüstung einer Sondersignalanlage (Kompressorhorn, weitere Blaulichter) als "bauliche Veränderung" unzulässig sein soll, eine komplette äußere Umgestaltung durch Neubeklebung (die bisher noch niemand für nötig hielt) dagegen nicht.
Die jeweils zuständige Behörde (Innenministerium bzw. politischer Kreis) müssen
eine Zustimmung zur baulichen Veränderung geben. Und da in Berlin sowohl die
BF als auch die Katastrophenschutzbehörde beim Innensenat angesiedelt sind,
wird auch sowas keine Probleme geben ... ist in Hamburg ja nicht viel anders
