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Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 17.01.2010, 11:26
von Dirk Schramm
Hallo,
für mich als juristischen Laien: Heisst das nun wieder das eventuell verlangte Lizenzgebühren für Modelle entfallen? Kann also Herpa, oder jede andere Firma, jetzt Modelle herausbringen und einen Stern (o.ä.) aufkleben, ohne das Gebühren anfallen? Gilt das auch für andere Firmenembleme, wie z.B. Ziegler (o.ä.)?
Gruß
Dirk
Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 17.01.2010, 11:30
von Dirk Ziegler
Wenns so wäre, kannst Du dir 100%ig abschminken, dass die Modelle in Zukunft billiger werden.

Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 17.01.2010, 11:39
von Dirk Schramm
Hallo,
ich habe mal hierzu folgen Info erhalten:
Ein Hersteller will ein bestimmtes Modell der Firma XY herausbringen, hierfür zahlt er an den Hersteller dieses Fahrzeuges (im Original) eine Summe von 1.000.- EUR. Für diese Summe darf er 2.500 Modelle produzieren und verkaufen. Geht die Produktion und der Verkauf über die 2.500 Modelle hinaus, muss er wieder einen auszuhandelnden Betrag an den Hersteller abführen! Richtig?
Gruß
Dirk
@den anderen Dirk
Qualität, so fern vorhanden, ist immer teuer!

Das der Preis aufgrund dieses Urteils sinkt - glaube ich nicht! Zumal es ja noch nicht die ganze Palette der Möglichkeiten zeigt, bzw. ausgeschöpft wird - so weit ich es verstanden habe. Deshalb ja auch meine blöden Fragen.

Das Thema ist aber sehr interessant.
Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 17.01.2010, 12:29
von Alfons Popp
Markenrecht schön und gut, aber was ich nie verstanden habe, ist, warum z.B. Autobauer auf die kostenlose Reklame verzichten, die jedes gebaute Modell ja darstellt! Dass man manches Spielzeug da durchaus kritisch betrachten darf, ist ja klar, aber andererseits ist die Vorstellung doch weltfremd, dass z.B. ein Verbraucher, der ein Playmobil-Fahrzeug mit sagen wir dem Mercedesstern kauft, glaubt, auch reale Mercedesse

seien aus Plastik...Sei's drum, vielleicht hilft dieses Urteil ja, den Markenfetischismus etwas zu bremsen.

Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 17.01.2010, 12:31
von Stefan Peter Plückhahn
Dirk Schramm hat geschrieben:Heisst das nun wieder das eventuell verlangte Lizenzgebühren für Modelle entfallen? Kann also Herpa, oder jede andere Firma, jetzt Modelle herausbringen und einen Stern (o.ä.) aufkleben, ohne das Gebühren anfallen? Gilt das auch für andere Firmenembleme, wie z.B. Ziegler (o.ä.)?
So ganz einfach dürfte es nicht sein, neben geschützen Markenlogos gibt es ja auch noch Baumusterschutz (oder wie es juristisch exact auch immer heißen mag), d.h. einige Firmen, meines Wissens nach auch Opel, haben die FORM ebenfalls geschützt und verlangen darauf Lizenzgebühren (ich glaube Laufzeiten dieses Schutzes ist 20 Jahre?), darüber sagt das Urteil nichts aus ...
Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 17.01.2010, 12:32
von Gast 5
Ich denke hier wird deutlich, das man mal die Kirche im Dorf lassen sollte.
Was zu Problemen führen wird, ist wenn man auf einem Sprinter ein BMW Symbol klebt....
Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 24.08.2010, 05:48
von Jörg Effer
Was darf man denn jetzt, ohne gleich einen Brief vom Anwalt zu bekommen?
Speziell meine ich, wenn ich ein Vorbild für meine Sammlung nachbaue(...in meiner Sammlung gibt es eine Art, natürlichen Darwinismus...alte Modelle baue ich teilweise neu und verkaufe das Schlechtere z. B. in e....y.?
Wie sieht es mit "Kleinserien-Lizensen" aus...da hab ich mal was von ner 25 Stück Auflage gehört...muss man dann ein Gewerbe anmelden, wenn ich davon zehn verkaufen würde? ...rein Hypothetisch!!!
Re: Markenrecht und Modellbau
Verfasst: 24.08.2010, 06:50
von Andreas Kowald
Jörg Effer hat geschrieben:Wie sieht es mit "Kleinserien-Lizensen" aus...da hab ich mal was von ner 25 Stück Auflage gehört...muss man dann ein Gewerbe anmelden, wenn ich davon zehn verkaufen würde? ...rein Hypothetisch!!!
Das sind zwei unterschiedliche Dinge: Wie es mit den Lizenzen aussieht, weiß ich nicht - für ein einziges, selbstgebautes Modell eher nein, wie es für eine Anzahl Abgüsse aussieht - keine Ahnung.
Die Gewerbeanmeldung brauchst Du nur wenn Du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst und eine Bagatellgrenze überschreitest.
Für eine einmalige Aktion mit einer Handvoll Abgüsse wird das sicher noch nicht nötig sein, wenn Du den nicht selbst benötigten "Rest" verkaufst - im Zweifel einfach mal beim Finanzamt oder Steuerberater anfragen
