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GW San der BF Berlin
Verfasst: 16.06.2013, 19:43
von Kai-Uwe Matschke
Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 16.06.2013, 20:10
von Thorsten Waldmann
Moin zusammen!
Kann jetzt jeder seine bundeseigenen (!) GW-San (BBK-Schreibweise "GW San") bekleben, wie er lustig ist - sogar komplett in Rot?

Sehr seltsam...
(Wenn's wenigstens in RAL 3026 wäre...)
Viele Grüße
Thorsten
Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 16.06.2013, 22:54
von Dirk Ziegler
Seit wann dürfen Fahrzeuge der Feuerwehr nicht mehr in rot beklebt werden?
Und da die GW-San, genau wie die KdoW´s, in reinweiß geliefert werden, kann sich, rein theoretisch, jede HiOrg im Rahmen ihrer Lackier-/Beklebungsvorschriften austoben. Und die Berliner Feuerwehr schreibt den HiOrg´s nun mal nicht vor, wie die Fahrzeuge hinterher auszusehen haben. Nur bauliche Veränderungen sind sich genehmigen zu lassen.
Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 16.06.2013, 23:23
von Thorsten Waldmann
Hallo Dirk,
ich wollte auch niemals die Kompetenz der zuständigen Berliner Stellen in Zweifel gezogen haben! Aber im Ernst - begeistern tun mich diese Basteleien an Bund-Autos nicht. Und wieso eine Nachrüstung einer Sondersignalanlage (Kompressorhorn, weitere Blaulichter) als "bauliche Veränderung" unzulässig sein soll, eine komplette äußere Umgestaltung durch Neubeklebung (die bisher noch niemand für nötig hielt) dagegen nicht, erschließt sich mir aus dem Blickwinkel der niedersächsischen Provinz auch noch nicht... Aber das wird schon alles seine Richtigkeit haben.

Und für uns Modellbauer ist es natürlich wenigstens eine interessante Vorlage!
Viele Grüße
Thorsten
Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 17.06.2013, 11:34
von Christian Ludwig
In Hessen ist es zum Beispiel so, dass man keine Veränderungen vornehmen darf, auch in Bezug auf die äuserliche Gestaltung. Wir fänden es auch besser den GW-IuK mit gelber anstatt mit weißer Beschriftung zu fahren, zwecks Einheitlichkeit. Wenn ich es richtig Verstanden habe muss man sogar eine Strafe zahlen und ihn wieder umbekleben. Ich Tippe einfach mal, dass das nach dem Motto ging: Wir sind die Hauptstadt - Wir dürfen alles.
Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 17.06.2013, 11:44
von Marc Dörrich
Moment, jetzt nicht die Beschaffungen des Bundes mit denen der einzelnen Länder vermischen. Die GW-San wurdem vom BBK beschafft und wenn dieses es zulässt, dass optische Veränderungen (oder auch Ergänzungen der Lichteinrichtungen...) vorgenommen werden dürfen dann ist das ok.
Wenn das Land Hessen einen GW-San bschafft, dann hat dieses auch das Recht Veränderungen am Fahrzeug zu verbieten...
Alles kloar?

Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 17.06.2013, 12:17
von Tobias Voss
Thorsten Waldmann hat geschrieben:Und wieso eine Nachrüstung einer Sondersignalanlage (Kompressorhorn, weitere Blaulichter) als "bauliche Veränderung" unzulässig sein soll, eine komplette äußere Umgestaltung durch Neubeklebung (die bisher noch niemand für nötig hielt) dagegen nicht.
Die jeweils zuständige Behörde (Innenministerium bzw. politischer Kreis) müssen
eine Zustimmung zur baulichen Veränderung geben. Und da in Berlin sowohl die
BF als auch die Katastrophenschutzbehörde beim Innensenat angesiedelt sind,
wird auch sowas keine Probleme geben ... ist in Hamburg ja nicht viel anders

Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 17.06.2013, 13:57
von Jürgen Mischur
Davon mal ganz ab, beklebt nicht nur die BF ihren neuen GW San:
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrze ... on_to/2013
Gehen wir einfach mal davon aus, dass der jeweilige
Besitzer des Fahrzeugs schon nichts vom
Eigentümer Verbotenes tun wird!

Re: GW San der BF Berlin
Verfasst: 17.06.2013, 23:33
von Andreas Ostermann
Hallo,
ist das nicht sogar das Prinzip der neuen BBK-Fahrzeuge:
Auslieferung in weiß, Beklebung durch Hiorgs... Soweit ich gehört habe soll somit jedes Fahrezug der jeweiligen Organisationen kenntlich gemacht werden, bei Bos-Fahrzeuge.info gibt es zahlreiche Beispiele...
So auch geschehen bei ELW-MTF:
Auslieferungszustand:
http://www.blaulichtfahrzeuge.net/v2/al ... mtw1~1.jpg
http://files.bos-fahrzeuge.info/vehicle ... -large.jpg