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Re: Sammleredition "Deutsche Feuerwehrfahrzeuge"
Verfasst: 13.11.2016, 18:28
von Marc Dörrich
Der Vollständigkeithalber: Ich habe gestern die beiden Ergänzungen 14. und 15. erhalten. Scheint also für diejenigen die noch nicht alle zusammen haben noch Nachschub zu geben.
Re: Sammleredition "Deutsche Feuerwehrfahrzeuge"
Verfasst: 22.11.2016, 19:13
von Gregor Niederelz
Vielen Dank für den Hinweis! Vom Verlag erhielt ich heute darüber hinaus die Information, dass die Ergänzung Nr. 18 ebenfalls gedruckt wurde und versandbereit ist.
Schöne Grüße
Gregor
Bücher an Stelle der Edition Deutsche Feuerwehrfahrzeuge
Verfasst: 09.02.2017, 11:47
von Norbert Bach
Der Geramond-Verlag hat sich mal wieder etwas Neues einfallen lassen.
An Stelle der bisher erschienen Edition "Deutscher Feuerwehrfahrzeuge" will man jetzt in regelmäßigen Abständen uns Bücher zusenden.
Den Anfang macht das Buch "Florian 14 - achter Alarm".
Ein Produkt was mit der bisherigen Edition soviel zu tun hat wie eine Kuh mit Opern singen.
Ich habe sofort der Zusendung weiterer Bücher widersprochen.
Bin mal auf die Reaktion des Forums gespannt.
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Norbert
Re: Sammleredition "Deutsche Feuerwehrfahrzeuge"
Verfasst: 09.02.2017, 12:44
von Jürgen Mischur
Norbert hat geschrieben:Bin mal auf die Reaktion des Forums gespannt.
Dazu musst Du nur die Beiträge weiter oben in diesem Thread (mit dem ich Dein Posting gerade zusammengelegt habe) lesen!
So ungefähr ab hier ->
http://www.nordstadt-forum.info/viewtop ... 09#p171309
Gruß, Jürgen

Re: Sammleredition "Deutsche Feuerwehrfahrzeuge"
Verfasst: 10.02.2017, 08:21
von Wolfgang Krugger
Mal den Klugscheisser-Modus anmach: § 241a Abs. 1 BGB der Unternehmer hat keine Ansprüche gegen den Verbraucher. Umgekehrt entstehen gegenüber dem Unternehmer für den Verbraucher keinerlei Verpflichtungen; insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Er muss auch nicht auf die Lieferung reagieren. Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer, kann jedoch nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht.
Das heisst wenn der Verlag die Ware ungefragt zusendet, könnt ihr sie in die Tonne kloppen, lesen, verschenken .... was auch immer. Bei mir wollte das eine Firma mal einklagen (Gartenkleingeräte übelster Qualität) und ist vor Gericht grandios gescheitert.
Also nicht isn Bockshorn jagen lassen.